TikTok & Datenschutz: Onlinemarketing als Betriebsrisiko?

Immer häufiger untersagen Rechtsabteilungen oder Datenschutzbeauftragte den Einsatz von TikTok und dem TikTok Pixel. Doch sind diese Verbote aus unternehmerischer Sicht wirklich zwingend? Dr. Thomas Schwenke beleuchtet in seinem Beitrag, warum die Bedenken der Aufsichtsbehörden zwar vertretbar sind, in der Praxis jedoch oft an der unternehmerischen Realität vorbeigehen – und wie du deine Risiken minimieren kannst.


Highlights: Das Wichtigste im Überblick

  • Daten-Transfer-Risiko: Behörden befürchten Zugriffe durch Geheimdienste in den USA und China (Stichwort Schrems II).
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit: Nach EuGH-Rechtsprechung haften Seitenbetreiber potenziell für die Datenerhebung der Plattform mit.
  • Verhältnismäßigkeit: Wer TikTok allein wegen der US-Verarbeitung ablehnt, müsste konsequenterweise auch Microsoft 365, Google oder LinkedIn verbieten.
  • Pragmatismus: Bußgelder sind bei der aktuell unklaren Rechtslage unwahrscheinlich; das Hauptrisiko besteht in einer behördlichen Untersagung.
  • Zukunftsblick: Das „EU-U.S. Data Privacy Framework“ (DPF) verspricht künftig wieder mehr Rechtssicherheit für US-Dienste.

Datenschutzrisiken: Was Behörden an TikTok stört

Die Hauptkritik der Aufsichtsbehörden richtet sich gegen die Verarbeitung von Nutzerdaten in Drittländern. Da TikTok Daten in den USA verarbeitet und Zugriffe aus China nicht ausgeschlossen werden können, besteht laut EuGH das Risiko eines Zugriffs durch dortige Geheimdienste. Zudem werden geschäftliche Profilbetreiber aufgrund ihres wirtschaftlichen Interesses für die Datenerhebung der Plattform mitverantwortlich gemacht – eine Analogie zum Urteil zur Facebook-Wirtschaftsakademie.

Oft wird dabei ein Drohszenario mit Millionen-Bußgeldern entworfen. Doch Dr. Schwenke gibt zu bedenken: Würde man diese Logik streng auf alle US-Dienste anwenden, dürfte nahezu kein modernes Onlinemarketing mehr betrieben werden.


Onlinemarketing als kalkulierbares Betriebsrisiko

Statt TikTok per se abzulehnen, sollten Unternehmen das tatsächliche Risiko bewerten. In der Praxis halten sich die Aufsichtsbehörden bei derart komplexen Themen mit sofortigen Untersagungen zurück. Ein fahrlässiges Verhalten, das für hohe Bußgelder nötig wäre, lässt sich bei der unklaren Rechtslage schwer begründen. Das Risiko einer Untersagung sollte daher gegen die enormen Marketing-Vorteile der Plattform abgewogen werden.


Notwendige Maßnahmen für Unternehmen

Wer TikTok nutzt, darf die DSGVO-Vorgaben nicht ignorieren. Um rechtssicher zu agieren, sind drei Schritte unerlässlich:

  1. Transfer Impact Assessment (TIA): Eine protokollierte Prüfung und Dokumentation des Datenschutzniveaus beim Einsatz von TikTok.
  2. Cookie-Opt-In: Das TikTok Pixel darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Website-Besucher (z. B. via Cookie-Banner) geladen werden.
  3. Datenschutzerklärung: Die Funktionsweise des Pixels und Hinweise zum TikTok-Profil müssen transparent in den Datenschutzhinweisen aufgeführt werden.

Fazit und Praxisempfehlung

Die Ansichten der Datenschützer sind rechtlich fundiert, sollten aber ins Verhältnis zum praktischen Risiko gesetzt werden. Solange Unternehmen ihre Prüf- und Protokollpflichten erfüllen und korrekte Einwilligungen einholen, halten sich die Behörden meist zurück. Wer „Zuckerberg spielen“ und eigene soziale Netzwerke entwickeln will, wird scheitern – der Erfolg liegt im professionellen Management etablierter Plattformen.

Quelle: SocialHub Mag #20


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