KI im Marketing: So navigierst du rechtssicher durch die neue Technologie

Künstliche Intelligenz (KI) dringt rasant in den Unternehmensalltag ein und verspricht im Marketing- und Social-Media-Bereich vielfältige Arbeitserleichterungen. Doch wie bei jeder neuen Technologie lauern rechtliche Stolperfallen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke beantwortet die wichtigsten Fragen zu Urheberrecht, Datenschutz und Haftung, damit du KI-Tools effizient und sicher nutzen kannst.


Highlights: Rechtliche Leitplanken für den KI-Einsatz

  • Kein Urheberrecht an KI-Werken: Nur von Menschen geschaffene Werke sind geschützt; KI-Ergebnisse können daher prinzipiell von jedem kopiert werden.
  • Kennzeichnungspflicht: Um Abmahnungen wegen Irreführung zu vermeiden, sollten KI-generierte Bilder als solche markiert werden (z. B. "KI-generiertes Symbolbild").
  • Datenschutz & Geschäftsgeheimnisse: Bei der Nutzung externer KI-Anbieter müssen DSGVO-Pflichten und der Schutz interner Daten durch Anonymisierung gewährleistet sein.
  • Haftung für Fehler: Für Schäden durch fehlerhaften KI-Code oder falsche Datenauswertungen haftet in der Regel der Anwender bzw. sein Arbeitgeber.
  • Vorausschauende Planung: Der kommende EU AI Act wird ab ca. 2025 strenge Kennzeichnungspflichten für Deepfakes und KI-Interaktionen mit sich bringen.

Urheberrecht: Wem gehört der KI-Content?

Für die Erstellung von Texten, Konzepten oder Grafiken ist die Nutzung von KI grundsätzlich erlaubt. Ein großes Manko bleibt jedoch: An reinen KI-Ergebnissen entsteht kein Urheberrecht. Das bedeutet für Marketing-Kampagnen, dass Mitbewerber das Artwork theoretisch nutzen könnten, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Daher ist es ratsam, Kunden gegenüber transparent zu kommunizieren, wenn KI eingesetzt wird, und gegebenenfalls individuelle Grafiken gesondert vertraglich zu regeln.


Datenschutz und interne Richtlinien

Werden KI-Tools als Bürohilfe oder im Support eingesetzt, verarbeiten sie oft personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse. Dr. Thomas Schwenke empfiehlt daher dringend, interne KI-Nutzungs-Richtlinien zu erstellen. Diese sollten festlegen, welche Daten eingegeben werden dürfen und welche Anonymisierungsverfahren (z. B. Entfernung von Klarnamen) anzuwenden sind. Auch Auftragsverarbeitungsverträge mit den Anbietern sind für die rechtliche Absicherung essenziell.


Markenrecht und Personenabbildungen

KI kann zwar Logos oder Produktnamen generieren, diese sind aber nicht automatisch frei von Rechten Dritter. Vor dem Einsatz muss zwingend recherchiert werden, ob ähnliche Marken bereits registriert sind. Besondere Vorsicht gilt bei Personenabbildungen: Auch wenn die Personen nicht existieren, kann eine zufällige Ähnlichkeit mit realen Menschen zu Schadensersatzforderungen wegen Verletzung des "Rechts am eigenen Bild" führen. Virtuelle Influencer sollten zudem klar als solche gekennzeichnet werden, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.


Checkliste für den rechtssicheren KI-Einsatz

  1. Verträge anpassen: Regle die Verwendung von KI in AGB und Angeboten eindeutig.
  2. Interne Richtlinien: Erstelle klare Vorgaben für Mitarbeitende zur Nutzung von KI-Tools.
  3. Recherchepflicht: Prüfe KI-generierte Logos und Namen auf bestehende Markenrechte.
  4. Transparenz: Kennzeichne KI-Inhalte, besonders wenn sie realistisch wirken (Deepfakes).
  5. Haftungsausschluss: Minimiere dein Risiko für KI-Fehler in Verträgen gegenüber Kunden.

Fazit: Transparenz schützt vor Abmahnungen

KI ist im Marketing gekommen, um zu bleiben. Wer die rechtlichen Risiken von Anfang an mitdenkt und Transparenz sowie Datenschutz priorisiert, kann die Vorteile der Technologie voll ausschöpfen. Die Rechtslage ist dynamisch – daher ist es wichtig, Entwicklungen wie den EU AI Act genau zu beobachten und die eigenen Prozesse kontinuierlich anzupassen.

Quelle: SocialHub Mag #22


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